Terms of service

Allgemeine Geschäftsbedingungen
I-HAVE-A-TEAM.de Markus Querengässer

1. Gestaltung des Auftrages

1.1 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.
1.2 Der Graphic Recorder/Designer/Trainer führt den Trainingsauftrag frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.
1.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag schriftlich zu stornieren.
1.3.1 FÜR PRIVATKUNDEN: Eine Stornierung ist bis 10 Tage vor dem Workshop zu 100% möglich; darüberhinaus ist die Buchungszusage verbindlich und die Kosten werden zu 100% erhoben. Im Notfall kann dann die Teilnahme auch auf den nächsten stattfindenden Workshop verlegt werden.
1.3.2 FÜR FIRMENKUNDEN: Eine Stornierung bis zu sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei. Bei Stornierungen in weniger als sechs Wochen greift ein Ausfallhonorar in Höhe des Kehrwertes zur Wochenanzahl bis zum Auftrag d.h. bei einer Stornierung innerhalb von 5 Wochen vor dem Auftragsdatum wird 1/5 des Umsatzes fällig, bei 4 Wochen 1/4 des Honorars, bei 3 Wochen 1/3 des Honorars, bei 2 Wochen 1/2 des Honorars und bei einer Woche vor dem Termin ist ein Ausfallhonorar von 100 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Graphic Recorder/Designer/Trainer.
1.4 Ist der Graphic Recorder/Designer/Trainer wegen Erkrankung oder aus wichtigem Grund an der Durchführung des vereinbarten Trainings verhindert, teilt er dies dem Auftraggeber innerhalb von 2 Tagen mit. Die Vertragspartner werden, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Graphic Recorder/Designer/Trainer berechtigt, die vereinbarte Leistung durch einen qualifizierten Kooperationspartner erbringen zu lassen. Kann weder ein Ausweichtermin noch ein vertretender Kooperationspartner gefunden werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Veranstaltung mit einem anderen Graphic Recorder/Designer/Trainer durchzuführen.

 

2. Trainingsmaterialien und Urheberrechte

    Die vom Graphic Recorder/Designer/Trainer bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Trainingsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht des Graphic Recorder/Designer/Trainer. Sie werden den Trainingsteilnehmern ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen.


    3. Werbung

    Auftraggeber und Graphic Recorder/Designer/Trainer sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Trainings, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Trainings hinzuweisen, sofern nicht unverzügliche Einwände hierzu geltend gemacht werden.

    4. Reisekostenerstattung

    Sofern nichts anderes vereinbart wird, berechnet der Graphic Recorder/Designer/Trainer wahlweise den Normalpreis der Bahnfahrt 2. Klasse oder die PKW-Kosten mit 0,40 € je km. Weitere Kosten, insbesondere für erforderliche Übernachtungen, werden gesondert vereinbart.

    5. Konkurrenzklausel

    Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird der Graphic Recorder/Designer/Trainer nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.

    6. Haftung

    Der Graphic Recorder/Designer/Trainer haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.

    7. Vertraulichkeit und Datenschutz

      Die Vertragspartner werden die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten, die ihnen durch das vereinbarte Training bekannt werden, sowie die Einzelheiten dieses Vertrages, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.

      8. Schlussklauseln

        Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Eine Änderung und Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.